Es werden die erbrachten Leistungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden in aller Regel die Kosten von der Privaten Krankenversicherung wie von der Beihilfestelle übernommen. Da die Bedingungen jedoch nicht einheitlich sind, sollten Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Kasse klären.
Gesetzlich Krankenversicherte
Da ich keinen Vertrag mit der kassenärztlichen Vereinigung geschlossen habe, wird die Behandlung in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.